Scheidungsfolgenvereinbarung Muster
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Mein Ex Mann wohnt noch da 1 Tag die Woche. Expertentipp: Möchten Sie möglichst schnell geschieden werden, empfiehlt sich, unbedingt eine Scheidungsfolgenvereinbarung, Scheidungsvereinbarung oder Trennungsvereinbarung zu treffen. Derjenige Ehepartner, auf den die Immobilie bzw.
Dafür habe ich zusätzlich noch meine Betriebsrente, sie hat nix zusätzlich. Der Versorgungsausgleich soll nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden.
Trennungs- und Scheidungsvereinbarung - Zum Herunterladen des Musters, klicken Sie bitte auf das Bild oder auf die Buttons. Aber was sind überhaupt Scheidungsfolgeangelegenheiten?
Genau diese Aufgabe erfüllt eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie regeln einvernehmlich mit Ihrem Ehegatten all diejenigen Aspekte, die Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung für regelungsbedürftig erachten. Typische Regelungsinhalte sind Unterhaltsansprüche, Schicksal der bisher , , Aufteilung des Hausrats oder das für das gemeinsame Kind. Sie sparen Kosten und Zeit und schonen Ihre Nerven. Sie können die alte Weisheit: Lieber ein Schrecken mit Ende, als ein Schrecken ohne Ende! Dieser Spruch trägt gerade bei Trennung und Scheidung seine Früchte. Sie können sich mit Ihrem Ehegatten bis aufs Messer streiten und jeden Aspekt Ihrer Scheidung gerichtlich austragen. Was am Ende dabei herauskommt, steht oft in den Sternen. Meist ist es so, dass es bei Auseinandersetzungen dieser Art weder Gewinner noch Verlierer gibt. Wäre es dann nicht besser, Ihre Trennung und Scheidung so zu handhaben, dass Sie möglichst schnell wissen, woran Sie beide sind? Ihr beider Vorteil besteht darin, dass Sie sich umgehend neuen Perspektiven widmen können und alles hinter sich lassen, von dem Sie sich ohnehin verabschiedet haben. Eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist dafür genau der richtige Weg. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind nichts anderes als Eheverträge, da Sie die Vereinbarung unter dem Dach Ihrer noch immer bestehenden Ehe schließen. Trennungsvereinbarungen zielen darauf ab, die Folgen Ihrer Trennung zu regeln, ohne dass Sie sich unbedingt scheiden lassen wollen. Eine Scheidungsvereinbarung oder genauer gesagt eine Scheidungsfolgenvereinbarung trifft Regelungen im Hinblick auf eine konkrete bevorstehende Scheidung. Die Regelungsgegenstände sind mit denen der Trennungsvereinbarung weitgehend identisch. Hinzukommen können aber Vereinbarungen über den und Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich. Das Gesetz lässt Ihnen einen weiten Spielraum, alle mit Ihrer Scheidung verbundenen Fragen einvernehmlich zu regeln. Die Vorteile einer einvernehmlichen Regelung liegen auf der Hand. Sie entflechten Ihre ehebedingten Vermögensverhältnisse und teilen Ihr gemeinsam erarbeitetes Vermögen möglichst fair untereinander auf. Sie ebnen damit den Weg zu einem sachlichen und spannungsfreien Umgang miteinander. Sie vermeiden gerichtliche Auseinandersetzungen, die nicht nur ist Sie selbst belasten, sondern auch Ihre gemeinsamen Kinder oft vor kaum überwindbare Loyalitätskonflikte stellen. Und vor allem: Einvernehmliche Regelung ersparen Ihnen erhebliche Gerichts- und Anwaltsgebühren. Sie müssen berücksichtigen, dass jeder Streit über eine Scheidungsfolge eigene Gebührenstreitwerte verursacht, die sich in den Anwalts- und Gerichtsgebühren niederschlagen. Nicht zuletzt ersparen Sie sich den emotionalen und zeitlichen Aufwand, den Sie zwangsläufig betreiben müssen, wenn Sie sich im Wege einer gerichtlichen Auseinandersetzung fortlaufend mit Ihrem Ehegatten auseinandersetzen müssen. Berücksichtigen Sie auch, dass es durchaus Vorteile haben kann, wenn Sie auch nach Ihrer Scheidung wenigstens befreundet bleiben und sich im Fall des Falles gegenseitig Beistand leisten können. Gerade dann, wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringt es immer Vorteile, wenn beide Partner gleichermaßen Verantwortung für das Kind tragen und sich dabei möglichst in die Karten spielen. Sie können in einer Scheidungsvereinbarung alles regeln, was mit Ihrer Scheidung zusammenhängt. Wichtig ist lediglich, dass die Vereinbarung keinen Ehegatten unangemessen benachteiligen darf. Ein Verstoß gegen die guten Sitten nehmen die Gerichte beispielsweise an, wenn ein Ehegatte infolge der Vereinbarung vorhersehbar auf Sozialhilfe angewiesen sein wird. Würde Ihr einkommens- und vermögensloser Ehegatte, der nach der Scheidung Ihr gemeinsames Kind betreut, auf nachehelichen Unterhalt verzichten, wäre die Inanspruchnahme von Sozialhilfe vorprogrammiert. Scheidungsvereinbarungen unterliegen insoweit einer gerichtlichen Inhaltskontrolle. Sie müssen damit rechnen, dass eine unangemessene Regelung für unwirksam erklärt wird. Voraussetzung Ihrer Scheidung ist, dass Sie das Trennungsjahr einhalten. Vereinbaren Sie einvernehmlich, dass Sie beide im Scheidungsverfahren wahrheitswidrig behaupten wollen, seit über einem Jahr getrennt voneinander zu leben, wäre die Vereinbarung unwirksam. Sie können auf das Trennungsjahr nicht, auch nicht im gegenseitigen Einvernehmen, verzichten. Soweit Sie im allerdings behaupten, dass Sie ein Jahr getrennt voneinander leben, wird ein Richter kaum Zweifel daran hegen, dass es vielleicht anders sein könnte, wenn auch Ihr Ehepartner diese Behauptung teilt. Mündliche oder privatschriftliche Vereinbarungen haben nur so lange Bestand, als Sie mit Ihrem Ex-Gatten übereinstimmen. Kommt es zum Streit, sind solche Vereinbarungen meist null und nichtig. Zweckmäßig ist daher, dass Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden. Die Beurkundung beim Notar ist deshalb vorteilhaft, als die Vereinbarung sofort festgeschrieben und für beide Parteien rechtlich verbindlich wird. Sollte es sich Ihr Ehegatte bis zur Scheidung anders überlegen, bleibt er dennoch an die notarielle Beurkundung gebunden und kann sie nicht einseitig widerrufen. Sie schaffen damit die beste Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung. Alternativ können Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung auch im Termin zur mündlichen Verhandlung über Ihre Scheidung gerichtlich protokollieren lassen. Auch dann ist sie rechtlich verbindlich. Haben Sie beispielsweise nachehelichen Unterhalt vereinbart, können Sie den Unterhaltsbetrag zwangsweise eintreiben, wenn sich Ehepartner nicht an die Vereinbarung hält. Im Detail: Der Formzwang betrifft vorwiegend Regelungen zum Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich , da das Gesetz insoweit die notarielle Beurkundung vorschreibt. Vereinbarungen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt, die Sie vor Rechtskraft Ihrer Scheidung treffen, müssen Sie gleichfalls notariell beurkunden. Erst nach Ihrer rechtskräftigen Scheidung sind Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt formfrei möglich. Auch Erb- und und Pflichtteilsverzichte bedürfen der notariellen Beurkundung. Ausnahmen: Vereinbarungen über die Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung der Haushaltsgegenstände unterliegen nicht unbedingt dem Formzwang. In der Praxis dürfte sich vieles faktisch dadurch regeln, dass ein Partner die Wohnung verlässt oder dem anderen Haushaltsgegenstände überlässt. Soll das Eigentum an einer Immobilie übertragen werden, bedarf die Übertragung ohnehin der notariellen Beurkundung. Vereinbarungen zum Ehenamen sind gleichfalls formfrei möglich. Vereinbarungen zum Kindesunterhalt sind auch dadurch möglich, dass der nicht betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Jugendamt ausdrücklich anerkennt. Die Jugendamtsurkunde ist dann gleichfalls ein vollstreckbarer Titel. Zum Sorgerecht brauchen Sie normalerweise nichts zu vereinbaren, da das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung fortbesteht. Vereinbarungen zum Umgangsrecht sind gleichfalls formfrei möglich. Expertentipp: Scheidungsfolgenvereinbarungen sind typischerweise komplexe juristische Werke. Sie sollten sie also nicht nach eigenem Gutdünken entwerfen oder sich gar an irgendwelchen Mustertexten orientieren. Jede Vereinbarung ist individuell. Sie beruht darauf, was das Gesetz in Ihrer Situation an Rechten und Pflichten bereithält. Da Sie Ihre Scheidung aufgrund des Anwaltszwangs ohnehin nur über einen Rechtsanwalt beim Familiengericht beantragen können, sollten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch von einem Rechtsanwalt entwerfen lassen. Er wird Sie individuell beraten und dabei vorrangig Ihre Interessen wahrnehmen. Soweit Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden lassen möchten, kann Sie auch der Notar über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Allerdings muss sich der Notar neutral verhalten und darf Sie nicht als Interessenvertreter individuell beraten. Wie auch immer: Nehmen Sie umöglichst juristischen Beistand in Anspruch. Nicht alles lässt sich regeln. Zweckmäßig ist aber, dass Sie mit einer Regelung Streit vermeiden und Ihre Ehe im gegenseitigen Einvernehmen auflösen. Mit einem bisschen guten Willen lässt sich vieles regeln, auch wenn Sie vorher nichts konkret vereinbart haben. Vieles ergibt sich ohnehin aus den Zwängen des Alltags. 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Scheidungsfolgenvereinbarung Trennungsvereinbarung! Was man nach der Scheidung beachten sollte!
Sie lebt nun bei ihrem neuen Con in Bayern. Welche Möglichkeiten gibt es dies anzufechten und geht das nachträglich noch. Als der Unterhaltsantrag zugestellt wurdehat der Ehemann das Haus verlassen und behauptet zur Miete zu wohnen. Eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist dafür genau der richtige Weg. Sie können auf das Trennungsjahr nicht, auch nicht im gegenseitigen Einvernehmen, verzichten. In diesem Difference muss die gesamte Vereinbarung notariell beurkundet werden.